KI-Charta: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. August 2026, 18:40 Uhr
Die Charta der verantwortungsvollen KI ist eine öffentliche Selbstverpflichtung des Instituts für nachhaltige IT, die dem Einsatz künstlicher Intelligenz gewidmet ist. Sie führt die Charta der nachhaltigen IT auf einem Feld fort, auf dem Entscheidungen schnell fallen und ihre Folgen schwer rückgängig zu machen sind.
Sie liegt in mehreren Sprachen und kostenfrei unter charter.isit-europe.org vor.
Die unterzeichnenden Organisationen verpflichten sich, KI-Systeme einzusetzen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen, vertrauenswürdig, inklusiv und diskriminierungsfrei sind und die Umwelt schonen, im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere dem AI Act.
Die vier Verpflichtungen
- KI im Dienst des Menschen
- eine KI entwickeln, die die zentrale Rolle der Beschäftigten stärkt und ihre Fähigkeiten erweitert, und sie im sozialen Dialog gestalten statt an ihm vorbei.
- Inklusive und ethische KI
- Gleichbehandlung, Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit wahren, mit Verfahren gegen Verzerrungen in den Daten und mit Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Vertrauenswürdige KI
- Menschen transparent über ihre Interaktion mit KI-Systemen informieren und die menschliche Aufsicht bei Tätigkeiten mit hohem Risiko aufrechterhalten.
- Umweltverträgliche KI
- sparsame Modelle mit effizientem Ressourceneinsatz wählen und den ökologischen Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus begrenzen.
Die erste Verpflichtung wird am häufigsten übergangen. Sie setzt den sozialen Dialog vor die Einführung, während die meisten Organisationen ihn danach ansetzen.
Warum eine eigene Charta
Die Einführung ging der Steuerung voraus. Werkzeuge kommen über die Teams ins Haus, nicht über die Leitung. Daraus entsteht Shadow AI: nicht gemeldete Nutzung, die interne Daten Dritten aussetzt, die daraus ihre Modelle trainieren können.
Eine Charta erlaubt es, eine Position zu beziehen, bevor sich die Praxis verfestigt.
Verhältnis zum AI Act
Der AI Act legt rechtliche Pflichten nach Risikostufe fest. Die Charta greift früher und breiter: Sie erfasst Anwendungen, die die Verordnung nicht als hochriskant einstuft, die aber Fragen der Suffizienz, der Abhängigkeit und der Akzeptanz aufwerfen.