Charta für verantwortungsvolle Digitalisierung

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Die Charta der nachhaltigen IT (Sustainable IT Charter) ist eine öffentliche Selbstverpflichtung, die das Institut für nachhaltige IT Organisationen anbietet, die ihre digitalen Praktiken auf einen tragfähigen Pfad bringen wollen.

Sie liegt in mehreren Sprachen und kostenfrei unter charter.isit-europe.org vor und steht Unternehmen, Vereinen, kleinen Betrieben und öffentlichen Stellen offen.

Die fünf Verpflichtungen

Die Charta formuliert jede Verpflichtung in der ersten Person Plural. Damit bindet sie die unterzeichnende Organisation, statt eine allgemeine Absicht zu beschreiben.

Umwelt
digitale Werkzeuge so gestalten, dass ihre Wirkung und ihr Verbrauch begrenzt bleiben.
Barrierefreiheit
digitale Dienste entwickeln, die für alle zugänglich, inklusiv und dauerhaft nutzbar sind.
Ethik
ethische und verantwortliche digitale Praktiken anwenden.
Resilienz
auf eine nachhaltige IT hinarbeiten, die Voraussetzung für die Widerstandsfähigkeit von Organisationen ist.
Werte
das Entstehen neuer Verhaltensweisen und Werte fördern.

Wozu sie dient

Die Charta ist ein Einstieg. Sie verlangt weder vorherige Messung noch Audit, sondern eine ausdrückliche, öffentliche Verpflichtung, aus der sich anschließend überprüfbare Maßnahmen ergeben. Sie hält die unterzeichnende Organisation dazu an, sich fortlaufend zu bewerten und zu verbessern.

Diese Reihenfolge ist gewollt. Wer mit der Messung beginnt, bleibt oft dort stehen. Wer sich zuerst verpflichtet, verfügt intern über ein Mandat zum Handeln.

Der Text verweist auf Leistungs- und Konformitätsindikatoren im Rahmen der Unternehmensverantwortung, ohne eine bestimmte Methode vorzuschreiben.

Was sie nicht ist

Weder Zertifizierung noch Label. Nichts wird geprüft, keine Punktzahl vergeben. Für eine strukturierte Bewertung betreibt das Institut ein Label mit Bewertung von 1000 Punkten, für die Messung des Fußabdrucks der IT-Landschaft die Kampagne WeNR.

Eine Charta wie ein Label zu behandeln lädt zum berechtigten Vorwurf des Greenwashing ein: die Unterschrift benennt ein Handlungsprinzip, kein Ergebnis.

Siehe auch