Digitale Barrierefreiheit

Aus Wiki der verantwortungsvollen Digitalisierung
Version vom 6. August 2026, 18:40 Uhr von Administrateur (Diskussion | Beiträge) (Offizielle Terminologie der Charta)

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass ein digitaler Dienst von allen genutzt werden kann, einschließlich Menschen mit Behinderung, mit vorübergehender Einschränkung oder in einer erschwerten Nutzungssituation.

Weit mehr als eine Prüfliste

Automatisierte Tests erkennen nur einen Teil der Mängel, nach vorliegenden Untersuchungen etwa ein Drittel. Der Rest verlangt Urteilsvermögen: Trifft ein Alternativtext zu? Ist eine Beschriftung verständlich? Ist ein Bedienweg schlüssig? Ist die Sprache klar?

Drei Vorgehensweisen wiegen schwerer als die Wahl des Werkzeugs:

  • mit betroffenen Menschen gestalten statt für sie;
  • klar schreiben, denn kognitive Barrierefreiheit wird am häufigsten übergangen;
  • mit echten Hilfsmitteln testen, nicht nur mit einem Prüfprogramm.

Warum sie zur nachhaltigen IT gehört

Ein Dienst, den ein Teil der Bevölkerung nicht nutzen kann, verfehlt seinen Zweck, wie sparsam er auch sei. Barrierefreiheit ist die soziale Dimension der verantwortungsvollen Digitalisierung und steht in der Charta für verantwortungsvolle Digitalisierung gleichrangig neben der ökologischen.

Beide Ziele treffen sich häufiger, als man annimmt: eine leichte Seite mit klarer Struktur, die ohne aufwendige Skripte auskommt, ist zugleich zugänglicher und sparsamer.

Rechtlicher Rahmen

Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen und der European Accessibility Act stützen sich auf die WCAG, den internationalen Referenzrahmen. Die Konformität wird erklärt und veröffentlicht.

Eine Konformitätserklärung belegt jedoch keine tatsächliche Nutzbarkeit. Sie belegt die Übereinstimmung mit Kriterien.

Siehe auch